Ist eine Überbelegung der Unterkunft erlaubt?

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, mit mehr Personen in der Unterkunft zu wohnen, als für die Unterkunft angegeben sind. 

Es gibt eine Ausnahme: Ein Baby über der Anzahl der maximalen Personen ist erlaubt. Ein Baby ist ein Kind bis zu einem Jahr. Angenommen, Sie haben eine Unterkunft für 4 Personen gebucht. Sie können dann mit 4 Personen und 1 Baby in der Unterkunft übernachten. Dies gilt nicht für die Chalets von Fort den Haak in Vrouwenpolder. Natürlich können Sie Ihr Baby oder Ihre Babys dorthin mitbringen. Die maximale Anzahl von Personen pro Unterkunft darf dort jedoch nicht überschritten werden. Das Chalet bietet dafür zu wenig Platz.

Geben Sie bei der Buchung immer genau an, aus wie vielen Kindern, Erwachsenen, Babys und Haustieren Ihre Reisegruppe besteht. Unser Buchungssystem berechnet automatisch, ob Ihre Reisegruppe in die Unterkunft passt. So können Sie keine zu kleine Unterkunft buchen.